Wir erstellen Ihnen nach ASR A 2.2 eine - Gefährdungsbeurteilung
- Brandschutzunterweisung
Diese ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon
ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen
Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Inhalt
- Zielstellung
- Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln
- Ausstattung von Arbeitsstätten
- Betrieb
- Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen